Gremiumsklausuren
Über
§ 37.6 BetrVG steht einem Personal- und Betriebsrat Unterstützung im
Aufbau und Training seiner Arbeit zu – auch mit dem gesamten Gremium.Gremiumsklausuren vermitteln notwendiges Wissen und Fähigkeiten, sie fördern aber auch Teamgedanken und Zusammenarbeit innerhalb des Gremiums.
Im gesamten Gremium kann man sehr viel individualisierter an betrieblichen Themen und der konkreten Situation gerade in DIESEM Gremium, in DIESEM Betrieb arbeiten, warum diesen Vorteil also nicht nutzen?
Nach jeder neuen Betriebsratswahl gibt es die Möglichkeit, mit dem gesamten Gremium eine AUFTAKTS-KLAUSUR zu besuchen, in der z.B. folgende Inhalte behandelt werden können:
- Zielbestimmung für die nächste Amtsperiode
- Strategische Planung
- Standards im Miteinander
- Sinnvolle Arbeitsaufteilung
- Sinnvolle Verteilung von Ausschuss- und Arbeitsgruppen
- Eingliederung neuer Betriebsratsmitglieder
- Effektive Struktur von Arbeit und Sitzungen
- Stärken- und Schwächen-Analyse
- Schulungsplan
- Betriebsthemen-bezogene Projektplanung
- Nachhaltige Handlungs- und Maßnahmenpläne
- Gelungene Außendarstellung des Betriebsrats im Betrieb
- U.v.m.
Ein solches oder ähnliches Seminar kann aber auch jederzeit im Laufe einer Amtsperiode durch ein gesamtes Gremium absolviert werden -
Weitere mögliche Gremiums-Klausuren in den folgenden Flyern: